Rein rechtlich gesehen handelt es sich bei einem Stiftungsfonds um eine zweckgebundene Zustiftung. Sie übertragen Vermögenswerte als Zustiftung auf die bereits bestehende Bürgerstiftung der Sparkasse Gießen. Die Stiftung muss dann die Erträge aus Ihrer Zustiftung dem Zweck zuführen, den Sie zuvor bestimmt haben.