Förderschwerpunkte


Hier finden Sie Beispiele der Bereiche, die Sie mit Ihrem stifterischen Engagement unterstützen könnten. Welche Förderzwecke die Satzung der Bürgerstiftung der Sparkasse Gießen außerdem vorsieht, erfahren Sie unter nachfolgendem Link:

Auszug der Stiftungssatzung

 

Kunst und Kultur

Wir fördern

  • den Erwerb und die Verwaltung von Kunstwerken und Kunstgegenständen für die Allgemeinheit,
  • die Durchführung von Kunstausstellungen, Konzerten, Theateraufführungen und Lesungen,
  • Kunstwettbewerbe.

Denkmalpflege

Wir fördern

  • die Bereitstellung von Mitteln für die Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung von Denkmälern, die im Verzeichnis der Denkmale des Landkreises Gießen eingetragen sind.

Sport

Wir fördern

  • die Errichtung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Sportanlagen,
  • den Erwerb von Sportgeräten und sonstigen Sportausrüstungen (z. B. Sportbekleidung),
  • die Durchführung von Sportwettkämpfen.

Bildung und Erziehung

Wir fördern

  • Unterstützung im Bereich Hochschulbildung für Seminare und Vorlesungen im Zuständigkeitsbereich der Stiftung,
  • Ausstattung von Schulen, Kindergärten und Volkshochschulen mit Materialien,
  • Unterstützung bei der Berufsorientierung,
  • Unterstützung von Projekten, die den Landkreis Gießen den Menschen vorstellt.

Wohlfahrtswesen

Wir fördern

  • Unterstützung von Projekten der freien Träger und Vereine sozial benachteiligter Menschen,
  • Unterstützung der Tafeln,
  • Unterstützung der Gemeinden (z. B. Kinderferienspaß in den Gemeinden).