Hier finden Sie Beispiele der Bereiche, die Sie mit Ihrem stifterischen Engagement unterstützen könnten. Welche Förderzwecke die Satzung der Bürgerstiftung der Sparkasse Gießen außerdem vorsieht, erfahren Sie unter nachfolgendem Link:

Auszug der Stiftungssatzung

 

Kunst und Kultur

Wir fördern

  • den Erwerb und die Verwaltung von Kunstwerken und Kunstgegenständen für die Allgemeinheit,
  • die Durchführung von Kunstausstellungen, Konzerten, Theateraufführungen und Lesungen,
  • Kunstwettbewerbe.

Denkmalpflege

Wir fördern

  • die Bereitstellung von Mitteln für die Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung von Denkmälern, die im Verzeichnis der Denkmale des Landkreises Gießen eingetragen sind.

Sport

Wir fördern

  • die Errichtung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Sportanlagen,
  • den Erwerb von Sportgeräten und sonstigen Sportausrüstungen (z. B. Sportbekleidung),
  • die Durchführung von Sportwettkämpfen.

Bildung und Erziehung

Wir fördern

  • Unterstützung im Bereich Hochschulbildung für Seminare und Vorlesungen im Zuständigkeitsbereich der Stiftung,
  • Ausstattung von Schulen, Kindergärten und Volkshochschulen mit Materialien,
  • Unterstützung bei der Berufsorientierung,
  • Unterstützung von Projekten, die den Landkreis Gießen den Menschen vorstellt.

Wohlfahrtswesen

Wir fördern

  • Unterstützung von Projekten der freien Träger und Vereine sozial benachteiligter Menschen,
  • Unterstützung der Tafeln,
  • Unterstützung der Gemeinden (z. B. Kinderferienspaß in den Gemeinden).